Sie erhalten den Aufnahmeantrag für Ihre Mitgliedschaft aktuell ausschließlich über die Trainer & Übungsleiter, sowie Dienstags, 17:30-18:30 Uhr im Geschäftszimmer des AdH Weidenau.
Mitgliedschaft
Werde jetzt Teil unseres Vereins!
Unsere Beitragssätze seit 01.01.2025:
- Erwachsene 11 Euro/Monat
- Jugendliche (15-18 Jahre) 7,5 Euro/Monat
- Studenten (bis 27 Jahre) 8 Euro/Monat
- Kinder (bis 14 Jahre) 6,5 Euro/Monat
Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Es werden Familienbeiträge angeboten, die Höhe ist gestaffelt. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Mitgliedsverwaltung – Geschäftsführer Dirk Müller.
- Alleinerziehend mit 1 Kind: 150 Euro/Jahr
- Alleinerziehend mit mehreren Kindern: 200 Euro/Jahr
- 2 Erwachsene mit mind. 1 Kind: 250 Euro/Jahr
Außerdem:
- Studiennachweise sind unaufgefordert regelmäßig vorzulegen.
- Es gibt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 Euro.
- Bei den Schwimmgruppen beträgt die Aufnahmegebühr 25,00 Euro, aufgrund der DSV Registrierung, Startrecht-Erwerb und für den Antrag der Jahreslizenz. Mehr Infos dazu über die Ansprechperson der Schwimmabteilung oder den Geschäftsführer des Vereins.
- Für die Tennis-Abteilung gelten gesonderte Mitgliedsbeiträge. Diese finden Sie hier.
Zuletzt geändert am 13.03.2015, die Mitgliedschaft betreffend:
§ 12 (2)Die Mitglieder haben laufend Mitgliedsbeiträge und eventuelle Sonderbeiträge sowie Aufnahmegebühren zu zahlen. Kinder bis 6 Jahre, die in Begleitung eines Elternteils oder die kein Sportangebot des Vereins wahrnehmen, können beitragsfrei als Mitglieder geführt werden, wenn mindestens ein Elternteil beitragspflichtiges Mitglied des Vereins ist/wird. Kinder bis 6 Jahre, die ohne Begleitung eines Elternteils das Sportangebot des Vereins wahrnehmen, sind beitragspflichtig. Der Geschäftsführende Vorstand kann in besonderen Fällen die Zahlung der Mitgliedsbeiträge auf Antrag hin ganz oder teilweise stunden oder erlassen. § 12 (6)Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (§1 (3)). Die Austrittserklärung unterliegt der Schriftform. Sie ist gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand abzugeben. Volle Beitragspflicht besteht bis zum Ende des Geschäftsjahres.